Kann ich die Miete für den ersten Monat anteilig berechnen?

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Die meisten Wohnungsmietverträge sind so konzipiert, dass sie am Monatsersten beginnen und am Monatsletzten zum Ende der Mietzeit enden. Das hat logische Gründe, denn Vermieter und Verwaltungsgesellschaften – ganz zu schweigen von Mietern – haben es leichter, die Finanzen zu verwalten, wenn alle Mieten am ersten eines jeden Monats fällig sind.

Es kann jedoch Situationen geben, in denen ein Mieter zur Monatsmitte in eine Wohnung einziehen möchte. Und Vermieter können diesem Wunsch gerne nachkommen, insbesondere wenn die betreffende Wohnung leer steht. Der Vermieter kassiert gerne die Miete für einen angebrochenen Monat für eine leerstehende Wohnung, wenn er kann.

Anteilige monatliche Mietzahlung

Wenn eine Wohnung, die Sie mieten möchten, vor dem ersten des Monats bezugsfertig ist, können Sie und Ihr Vermieter vereinbaren, Ihren Mietvertrag früher zu beginnen. Daraus folgt, dass Sie nur für einen Teil des ersten Mietmonats Miete schulden sollten. Dieser für den ersten Mietmonat fällige Teilanteil ist bekannt anteilige Miete, weil sie als Prozentsatz der normalen Monatsmiete berechnet wird. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Sie keinen Anspruch auf anteilige Miete haben, wenn Sie am ersten Tag des Monats einen Mietvertrag unterschreiben, sich dann aber für einen späteren Einzug entscheiden.

Eine ähnliche Aufteilung kann auch möglich sein, wenn Sie auf Wunsch des Vermieters am Ende des Mietverhältnisses vorzeitig ausziehen – etwa wenn er einen anderen Mieter hat, der bereit ist, einen langfristigen Mietvertrag zu unterzeichnen, und einen finanziellen Vorteil hat, wenn Sie vorzeitig ausziehen . Eine anteilige Mietvertragsabrechnung ist wahrscheinlich nicht möglich, wenn Sie einfach nach Unterzeichnung eines Mietvertrags, der auf das Ende eines Monats läuft, vorzeitig kündigen. Rechtlich gesehen ist ein Vermieter nicht verpflichtet, Ihnen eine Auszeit von den Bedingungen Ihres Mietvertrages zu gewähren.

Berechnung der anteiligen Miete

Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Aufteilung zu berechnen, aber normalerweise geht es darum, einen Prozentsatz der Anzahl der Tage zu berechnen, an denen Sie die Wohnung bewohnen, und diesen Prozentsatz dann auf die in diesem Monat geschuldete Miete anzuwenden. Wenn Sie beispielsweise am 10. eines Monats mit 30 Tagen einziehen, sollten Sie 2/3 der Monatsmiete schulden.

Etwas komplizierter wird es, wenn Sie zum Beispiel am 13. eines Monats mit 31 Tagen einziehen, aber die mathematischen Prinzipien sind die gleichen: Sie bewohnen die Wohnung zu einem Prozentsatz von 18/31 (ca. 58 Prozent .). ), sollte also etwa 58 Prozent der Monatsmiete schulden.

Die Vertragslaufzeit ist entscheidend

Rechtlich sollten Sie Anspruch auf anteilige Miete haben, wenn Sie erst einen Tag nach dem Monatsersten das Recht haben, Ihre Wohnung zu beziehen. Achten Sie daher genau auf den Mietvertrag, den Sie unterschreiben. Wenn Sie beispielsweise mit Ihrem Vermieter vereinbart haben, Ihre Wohnung ab dem 15. Oktober zu vermieten, sollte in Ihrem Mietvertrag der 15. Oktober als Beginn der Mietzeit angegeben sein. Wenn im Mietvertrag der 1. Oktober als Bezugsdatum angegeben ist, haben Sie keinen Anspruch auf eine anteilige erste Monatsmiete – auch wenn der Vermieter weiß, dass Sie erst später einziehen.

Ein Vermieter wird wahrscheinlich einer Teilung zustimmen und dies in den Mietvertrag aufnehmen, wenn er eine Wohnung belegt, die ihm sonst kein Geld einbringt. Wenn eine Wohnung stark nachgefragt ist und er andere Mieter hat, müssen Sie möglicherweise den ganzen Monat mieten, egal wann Sie einziehen können.

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